Veröffentlicht von am 27. Mrz 2018 in Allgemein, News

Liebe FinanceQuality Partner,

die DSGVO ist in aller Munde und spätestens am 25.05.2018 ist ja bekanntlich Tag X, zu dem alle Unternehmen im Hinblick auf die DSGVO ausreichend vorbereitet sein sollten.

Wir möchten Euch als unseren Partner hiermit einen kurzen Überblick geben, wie netzeffekt bzw. FinanceQuality mit dem Thema umgeht und womit wir in den kommenden Tagen und Wochen ggf. noch auf Euch zukommen werden:

  • Status bei netzeffekt und FinanceQuality:

Das Thema Datenschutz hat bei uns seit jeher einen sehr hohen Stellenwert und ist bei uns elementarer Bestandteil unseres Handelns. Zum Beispiel werden alle unsere Trackingtools auf deutschen Servern gehostet, die als bankensicher zertifiziert wurden. Nachfolgend beschreiben wir nur die aktuell im Hinblick auf die DSGVO zusätzlich bei netzeffekt durchgeführten Maßnahmen:
Vereinbarungen zur Auftragsdatenvereinbarung (AV):

Wir überprüfen gerade erneut alle unsere Kunden- und Partnerbeziehungen, ob wir auch unter der engeren Auslegung des Begriffs „personenbezogen“ ausreichend ausgestaltete Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung vorliegen haben. Bei Bedarf ergänzen wir diese oder holen diese neu ein.

FinanceQuality AGB:
Im Zuge der DSGVO Thematik überarbeiten wir auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FinanceQuality. Neben Datenschutzthemen wollen wir die AGB übersichtlicher und kompakter gestalten. Wir werden dazu voraussichtlich bis Ende April auf Euch zukommen.

  • Tipps zur Einhaltung des Datenschutz auf Euren Webseiten:

Überprüft zusammen mit Eurem Datenschutzbeauftragten, ob und inwieweit Eure Datenschutzerklärungen auf den Webseiten DSGVO tauglich sind und ändert / ergänzt diese ggf.

Wichtig: Die Datenschutzerklärung muss auch eingesetzte Tools nebst Opt-Out-Möglichkeit beinhalten.

Überprüft kritisch, ob und inwieweit Ihr personenbezogene Daten nach der engeren Auslegung (u. a. IP-Adre0sse des Users) verarbeitet und stellt sicher, dass Ihr die entsprechende Einwilligung des Users bzw. eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit betreffenden Partnern bzw. Dienstleistern vorliegen habt.

Bemerkung zu ePrivacy

Neben der DSGVO sollte zum 25.05.2018 ja auch die für das Tracking relevante und vielfach diskutierte ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Nach Auskunft unserer Anwälte ist derzeit noch nicht absehbar, wann die ePrivacy tatsächlich in Kraft tritt und was sie beinhaltet. Fakt ist, dass sich der Termin verschieben wird, derzeit wird von Ende 2019 gesprochen. Sobald wir mehr wissen und sich hier Auswirkungen für unsere Trackingtechnologien ergeben, werden wir Euch frühzeitig informieren.

Herzliche Grüße

Euer FinanceQuality / netzeffekt Team

 

—Disclaimer——————————————————————————————————————–

Vorgenannte Informationen sind nur ein Auszug aus dem was wir für uns als relevant erachten. Sie haben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch können wir für deren rechtlichen Inhalt garantieren. Bei Fragen zur DSGVO und zur ePrivacy-Verordnung ist die http://www.bvdw-datenschutz.de/ eine fundierte Informationsquelle. Alternativ müssen wir Euch an Euren Datenschutzbeauftragten bzw. einen kompetenten Rechtsanwalt verweisen, da wir weder rechtlich beraten dürfen noch können.

  • Traders Place
  • finvesto Depot
  • awa7® Visa Kreditkarte
  • dagobertinvest Österreich
  • Solidvest
  • dagobertinvest Deutschland
  • quirion – digitale Geldanlage
  • Rentablo Fond-Cashback
  • Hilton Honors Credit Card
  • Raiffeisen Landesbank Wien-Niederösterreich (exklusiv bei FQ)
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  • Addiko Bank (exklusiv bei FQ)
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